Wichtige Verhaltensregeln für die Bootstour auf der Altmühl:
– Boote nur an den ausgeschilderten Anlegestellen einsetzen bzw. aus dem Wasser holen
– Altwässer dürfen nicht befahren werden
– ausreichend Abstand zu Schilf- und Uferzonen halten
– mit den Booten hintereinander und in der Flussmitte fahren
– Tiere, insbesondere brütende Vögel nicht stören
– Pflanzen stehen lassen und Bereiche mit Schwimmblattpflanzen umfahren
– keinen unnötigen Lärm verursachen
– Rücksicht auf Angler nehmen
– nicht mit Autos und Wohnmobilen in Wiesen und Uferzonen fahren
– offenes Feuer nur an gekennzeichneten Plätzen entzünden
– für das Lagerfeuer keine Äste und Bäume abschlagen
– fürs Picknick und das Zelten nur die ausgewiesenen Plätze nutzen
– keinen Müll in der Natur hinterlassen
– Toilettenhäuschen benutzen
– Wehranlagen dürfen nicht mit Booten befahren werden
– zum Umtragen der Boote sind die Bootsaus- und -einstiegstreppen zu nutzen
– Die Benutzung der Boote und der Bootsrutschen geschieht auf eigene Gefahr.
– Bei unsachgemäßer Handhabung der Boote ist ein Umkippen möglich.
– Jede/r Bootsfahrer/in ist für ihr/sein Tun und Handeln selbst verantwortlich. Es wird keine Haftung vom Vermieter übernommen.
– Bei Beschädigung oder Verlust der gemieteten Gegenstände ist vom Mieter Schadenersatz zu leisten.
– Bei mitgebrachten Gegenständen die Verloren gehen oder beschädigt werden, wird keine Haftung vom Bootsvermieter übernommen.
– Das Anlegen von Schwimmwesten wird aus versicherungstechnischen Gründen empfohlen. Falls Sie dies nicht tun, handeln sie auf eigene Gefahr.
– Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
Das Wasserwirtschaftsamt weist zudem darauf hin, dass die Steinwehre an der Hammermühle und
Hagenacker nicht explizit für Bootswanderer unterhalten werden, die Benutzung erfolgt auf
eigene Gefahr.